Ihr Weg zur stationären Reha in Kitzbühel

Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, können Sie eine Rehabilitation in Anspruch nehmen. Zuerst stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest, ob eine Reha für Sie sinnvoll ist. Anschließend füllen Sie gemeinsam den Antrag aus. Ihre Versicherung prüft danach alle Unterlagen. Wird die Reha bewilligt, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und stimmen den passenden Termin für Ihren Aufenthalt ab.

Der Weg zur Reha gliedert sich dabei in fünf Schritte.

Ihr Weg zur stationären Reha in Kitzbühel

  1. Rehabilitationsbedarf

    Ihr:e Ärzt:in beurteilt, ob bei Ihrer Erkrankung eine stationäre Reha medizinisch erforderlich ist. Nur mit ärztlicher Begründung kann der Antrag zur Reha gestellt werden.

  2. Rehabilitationsantrag

    Das Formular (Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt) ausfüllen – mit Diagnose, Indikation und allen notwendigen Angaben – und von Ihrem:Ihrer Ärzt:in unterschreiben lassen. 

  3. Antrag einreichen

    Der vollständig ausgefüllte Antrag wird von Ihrem:Ihrer Ärzt:in an jene Landesstelle Ihrer Versicherung geschickt, die für Ihren Wohnort zuständig ist. 

     

  4. Bewilligung des Antrags

    Ihre Versicherung entscheidet, ob Ihre Reha genehmigt wird. Dabei werden Dringlichkeit und medizinische Notwendigkeit  geprüft. Persönliche Wünsche – etwa welche Rehaklinik – werden soweit möglich berücksichtigt.

  5. Terminvereinbarung

    Sobald ein Platz verfügbar ist, bekommen Sie von uns ein Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag. Mit dem Einladungsschreiben erhalten Sie auch alle weiteren Infos und Unterlagen, wie Checkliste, Anfahrt usw.

Unsere Vertragspartner

Die Rehaklinik Kitzbühel hat einen Vertrag mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, wodurch Partnerschaften mit folgenden Versicherungen bestehen:

PVA (für orthopädische Rehabilitation)
ÖGK
BVAEB
SVS
KFA
Opting-Out-Verträge mit UNIQA, DONAU Versicherung und Wiener Städtische

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Die Wege in die Rehaklinik Kitzbühel

  1. Die Zuweisung durch eine:n niedergelassene: Haus- bzw. Fachärzt:in:
    Bitte beraten Sie sich mit Ihrem:Ihrer Ärzt:in Ihres Vertrauens über die für Sie wichtigen und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen.

  2. Zuweisung im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens nach einem Spitalsaufenthalt:
    Der Antrag zur Rehabilitation im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens direkt nach einem Spitalsaufenthalt kann bereits während des Spitalsaufenthalts gestellt werden. Besprechen Sie sich bitte mit Ihrem:Ihrer behandelnden Ärzt:in.

  3. Reh-Aufenthalt privat buchen:
    Sie können Ihren Rehabilitationsaufenthalt in der Rehaklinik Kitzbühel auch wochenweise als Privatpatient:in buchen und entweder selbst bezahlen oder über Ihre Privatversicherung abrechnen. Wir haben Opting-Out-Verträge mit:

    • Donau Versicherungs AG
    • Wiener Städtische Versicherung
    • Uniqa

Weitere Sozialversicherungsträger und private Versicherungen auf Anfrage

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