Zuweiser-/Verordnungskatalog
Die Verodnungen für die Therapien und Leistungen des Ambulanten Therapiezentrums Kitzbühel dürfen je nach Indikation von Fach- oder Allgemeinmedizinern erbracht werden.
Viele Leistungen werden direkt von den Versicherungsträgern übernommen, manche Leistungen können nach bewilligter Verordnung beim Versicherungsträger eingereicht werden (Wahlordination).
Eine detaillierte Übersicht finden Sie >> hier.
Traumatologisch-orthopädischer Rehablock
Eine Verordnung darf nur von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie oder Neurochirurgie erbracht werden.
Lymphologische Intensivbehandlungen
Eine Verordnung darf von einer Allgemeinärztin oder einem Allgemeinarzt sowie einer Fachärztin oder einem Facharzt erbracht werden.
Die Verordnung muss die Diagnose, anamnestische Angaben und einen Kurzbericht über den aktuellen Zustand des Versicherten enthalten. Ein Entlassungsbericht, sofern einer besteht, soll beigeschlossen sein.
Neurologische Rehabilitationsleistungen
Die Verordnung darf nur von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Neurologie sowie einer neurologischen Abteilung eines Krankenhauses erbracht werden.
Die Verordnung muss die Diagnose, bestehende Defizite, einen Kurzbericht sowie die Behandlungsart (Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie) enthalten. Entlassungsbericht, sofern einer besteht, soll beigeschlossen sein.
Rehabilitation von Schlaganfallpatienten
Die Erst-Verordnung darf nur von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Neurologie, einer neurologischen Ambulanz, der neurologischen Abteilung LKH Hochzirl oder der neurologischen Abteilung des Rehabilitationszentrums Münster erbracht werden.
Die Zweit-Verordnung kann von einer Allgemeinmedizinerin oder einem Allgemeinmediziner erfolgen. Eine eventuell notwendige Dritt-Verordnung muss wiederum von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Neurologie verordnet werden.
Die Verordnung muss die Diagnose, den Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus/der stationären Rehabilitation, die bestehenden Defizite sowie Behandlungsart und -ziel (Ergotherapie, Physiotherapie
oder Logopädie) enthalten. Darüber hinaus sind das voraussichtliche interdisziplinäre Behandlungsziel und die dazu erforderliche Behandlungsdauer anzugeben.