So komfortabel wie möglich, so sicher wie nötig

Nach dem Leitmotiv „So komfortabel wie möglich, so sicher wie nötig" haben wir deshalb ein Konzept für Ihren sicheren Rehabilitationsaufenthalt entwickelt und so eine geschützte Umgebung geschaffen. Dank der getroffenen Vorkehrungen steht unsere Rehabilitationseinrichtung weiterhin für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Die gesetzten Maßnahmen reichen über die Vorgaben der Gesundheitsbehörden und Versicherungsträger hinaus und umfassen unter anderem:

  • verstärkte Desinfektionsintervalle
  • das verpflichtende Tragen von FFP2-Schutzmasken ohne Ausatemventil
  • konkrete Verhaltens- und Hygienevorschriften
  • verkleinerte Therapie-Gruppen
  • eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten sowie
  • laufende Corona-Tests und Gesundheitschecks – für unser Personal ebenso wie für unsere Patientinnen und Patienten

Rehabilitation in geschützter und sicherer Umgebung

Mit unseren Vorkehrungen legen wir besonderen Wert darauf, dass keine Infektionen von außen in die Rehaklinik hineingetragen werden. Voraussetzung für Ihren Antritt einer stationären Rehabilitation ist der Status einer geimpften, genesenen oder getesteten Person.

Ein digitalisiertes Aufnahmemanagement, Leitsysteme, verkleinerte Therapiegruppen, verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken und Abstandsregelungen sorgen für eine geschützte Umgebung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden speziell geschult und setzen eine Vielzahl von Hygienemaßnahmen, wie die laufende Desinfektion der Räume sowie das Tragen einer FFP2-Maske, um. Natürlich werden all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig auf eine COVID-19 Erkrankung getestet.

Für Patienten-Besuche und Freizeitmöglichkeiten gelten je nach Pandemie-Situation in der Region spezifische Regelungen. Die Vorgaben dazu orientieren sich an den aktuellen COVID-19-Fallzahlen der Umgebung und am Ampelsystem der österreichischen Bundesregierung.

Informationen für Besucher

Wir möchten für unsere Patientinnen und Patienten eine angenehme und sichere Umgebung schaffen. Aus diesem Grund bitten wir Besucherinnen und Besucher ebenfalls um Einhaltung der Vorgaben und Verhaltensregeln der Rehabilitationseinrichtung.

Vorgaben und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher:

  • Zutritt ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen gemäß der oben genannten Definition
  • Registrierungspflicht für jeden Besucher im Empfangsbereich
  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Schutzmaske ohne Ausatemventil
  • Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 2 Meter)

Rahmenbedingungen für einen sicheren Besuch:

  • Pro Patient und Tag ist 1 Besucher in den Begegnungszonen, der Cafeteria oder im Außenbereich der Einrichtung gestattet
  • Jeder Besucher muss geimpft, getestet oder genesen sein (Nachweis ist im Empfangsbereich vorzulegen)
  • Gemäß der Einwilligungserklärung ist ein Besuch von Gastronomiestätten, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht erlaubt

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis für diese notwendigen Vorkehrungen. Wir freuen uns, Sie in unserer Gesundheitseinrichtung begrüßen zu dürfen und Sie auf Ihrem Weg zur Genesung zu begleiten.

Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung. Für den Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit der anderen Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Direktionsteam jederzeit zur Verfügung.

FAQ

Welche Schutzmaßnahmen werden bei Neuaufnahmen getroffen?

Uns ist es besonders wichtig, in unseren Kliniken und Einrichtungen für Ihre größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Wir bitten Sie daher auch um Ihr Verständnis, dass wir bei jeder Neuaufnahme ein umfassendes „Screening" durchführen. Dieses „Screening" dient zum Schutz aller und umfasst folgende Schritte: Mit den Unterlagen zu Ihrer Rehabilitation bei uns, erhalten Sie vorab alle wichtigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Unser Team kontaktiert Sie am Tag vor Ihrer Anreise telefonisch, um mit Ihnen Fragen abzuklären wie z. B. ob Sie eventuell Kontakte zu COVID-19-erkrankten Personen hatten und ob möglicherweise Krankheitssymptome vorliegen. Diese Fragen werden unsere Kolleginnen und Kollegen bei Ihrer Anreise wiederholt mit Ihnen abklären.

Für folgende Personengruppen ist der Zutritt zu unseren Rehabilitationseinrichtungen möglich

Geimpfte Person mit COVID-19-Impfstopff:
Als vollständig geimpft gilt eine Person, die beide Teilimpfungen bzw. eine Impfung (bei jenen Impfstoffen, wo eine Gabe ausreichend ist) erhalten hat und die 2. Teilimpfung nicht älter als 9 Monate ist. Dies gilt für alle Impfstoffe, die in der EU zugelassen bzw. als Impfschutz anerkannt sind.

Genesene Person:
Als genesen gilt eine Person, die einen Absonderungsbescheid vorweisen kann, oder nach §4 Abs. 18 EpiG als „Infizierte Person" (nicht als Kontaktperson) gegolten hat und zweimalig negativ getestet wurde. Der Status „genesene Person" gilt für 6 Monate ab der Infektion.

Getestete Person:
Als getestete Person gilt eine Person, die ein negatives PCR Testergebnis nicht älter als 72 Stunden oder ein negatives Antigen Testergebnis nicht älter als 48 Stunden vorlegen kann; Antigen-Selbsttests sind nicht erlaubt.

WICHTIG: Es gilt zu beachten, dass der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr durch einen Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie ein negatives Antigen-Selbsttestergebnis (< 24 Stunden) nicht zulässig sind.

Selbstverständlich führen wir auch umfassende Eingangsuntersuchungen durch.

Darf ich besucht werden?

Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir den aktuellen behördlichen Vorgaben folgen müssen und derzeit Besuche leider nur eingeschränkt gestatten können. Diese Maßnahme dient dazu, eine Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten durch Dritte zu verhindern, die das Virus von außen in unsere Häuser tragen könnten. Zur Sicherheit aller bitten wir Sie daher, mit Ihren Angehörigen auf anderem Wege in Kontakt zu bleiben.

Wir evaluieren fortlaufend die aktuelle Coronavirus-Lage und stehen mit den Behörden in Kontakt, um bei Inkrafttreten von Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf Besuchsregelungen unverzüglich auch in unserer Einrichtung Besuche zu ermöglichen. Die aktuellen Besuchsregelungen gibt Ihnen gerne unser Team der kollegialen Führung bekannt.

Wir möchten für unsere Patientinnen und Patienten eine angenehme und sichere Umgebung schaffen. Aus diesem Grund bitten wir Besucherinnen und Besucher ebenfalls um Einhaltung der Vorgaben und Verhaltensregeln der Rehabilitationseinrichtung.

Vorgaben und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher:

  • Zutritt ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen gemäß der oben genannten Definition
  • Registrierungspflicht für jeden Besucher im Empfangsbereich
  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Schutzmaske ohne Ausatemventil
  • Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 2 Meter)

Rahmenbedingungen für einen sicheren Besuch:

  • Pro Patient und Tag ist 1 Besucher in den Begegnungszonen, der Cafeteria oder im Außenbereich der Einrichtung gestattet
  • Jeder Besucher muss geimpft, getestet oder genesen sein (Nachweis ist im Empfangsbereich vorzulegen)
  • Gem. der Einwilligungserklärung ist ein Besuch von Gastronomiestätten, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht erlaubt

 

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Begleitpersonen – solange sie ebenfalls über den gesamten Reha-Zeitraum bleiben – mit aufgenommen werden. Reist eine Begleitperson zwischenzeitlich ab und will in unser Haus zurückkehren, muss erneut eine der drei Bedinungen vorliegen:

Geimpfte Person mit COVID-19-Impfstopff:
Als vollständig geimpft gilt eine Person, die beide Teilimpfungen bzw. eine Impfung (bei jenen Impfstoffen, wo eine Gabe ausreichend ist) erhalten hat und die 2. Teilimpfung nicht älter als 9 Monate ist. Dies gilt für alle Impfstoffe, die in der EU zugelassen bzw. als Impfschutz anerkannt sind.

Genesene Person:
Als genesen gilt eine Person, die einen Absonderungsbescheid vorweisen kann, oder nach §4 Abs. 18 EpiG als „Infizierte Person" (nicht als Kontaktperson) gegolten hat und zweimalig negativ getestet wurde. Der Status „genesene Person" gilt für 6 Monate ab der Infektion.

Getestete Person:
Als getestete Person gilt eine Person, die ein negatives PCR Testergebnis nicht älter als 72 Stunden oder ein negatives Antigen Testergebnis nicht älter als 48 Stunden vorlegen kann; Antigen-Selbsttests sind nicht erlaubt.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unser Direktionsteam.

Darf ich spazieren gehen oder das Gelände verlassen?

Selbstverständlich dürfen Sie sich frei bewegen. Spaziergänge und sportliche Betätigungen an der frischen Luft sind weiterhin erlaubt. Wie überall gilt auch hier das Gebot der Abstandswahrung von 2 Metern sowie die Ansammlungsbeschränkung von maximal 10 Personen.

Darf ich am Wochenende nach Hause fahren?

Unabhängig von der Corona-Pandemie sind Wochenendheimfahrten im Laufe der stationären Rehabilitation nicht vorgesehen. Dies trifft auch auf die jetzige Situation zu – zumal auch dies die Gefahr neuer Ansteckungsketten birgt.

Gibt es eine FFP2-Maskenpflicht im Haus?

In unserer Einrichtung besteht Maskenpflicht (FFP2-Schutzmasken). Generell möchten wir Sie bitten, ausreichend FFP2-Masken für Ihren Aufenthalt mitzubringen.

Kann ich Kleidung/Schmutzwäsche austauschen?

Unsere Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre private Wäsche mit der hauseigenen Waschmaschine selbst zu waschen.

Ist es sicher bei Ihnen im Haus?

Ja, alle von uns getroffenen Maßnahmen tragen dazu bei, unser Haus auf einem hohen Sicherheitsniveau führen zu können. Der Gesundheitszustand unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch unserer Patientinnen und Patienten wird täglich kontrolliert, und alle Neuaufnahmen benötigen einen aktuellen, negativen COVID-19-Befund.

Wie findet die Verpflegung im Haus statt?

Wir stellen sicher, dass das Abstandsgebot im Speisesaal eingehalten wird. Da weniger Patientinnen und Patienten pro Tisch versorgt werden können, erfolgt die Verpflegung in manchen Kliniken in mehreren Schichten. Dazu werden die Essenszeiten insgesamt ausgedehnt. Die Cafeteria ist für unsere Patientinnen und Patienten geöffnet.

Findet ein regulärer Therapiebetrieb statt?

Ja, Therapien werden weitgehend im normalen Umfang durchgeführt. Zu Ihrem Schutz tragen Therapeutinnen und Therapeuten bei weniger als 2 Meter Abstand grundsätzlich Schutzmasken. Gruppentherapien finden nur noch in kleineren Gruppen (unter Einhaltung des Mindestabstandes) statt, zudem werden Vorträge vor großen Gruppen eingestellt bzw. nach Möglichkeit digital angeboten. Einzeltherapien finden weiterhin statt. Beratungsgespräche und psychologische Therapien können durch die Aufstellung mobiler Plexiglasabtrennungen und der Einhaltung eines Abstands von 2 Meter ohne Schutzmasken durchgeführt werden.

Was passiert, wenn eine infizierte Person vor Ort ist?

Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Sollten – trotz aller Sicherheitsvorkehrungen – dennoch Erkrankungen auftreten, werden die Betroffenen sowie die Kontaktpersonen ersten Grades umgehend isoliert. In weiterer Folge wird mit der zuständigen Sanitätsbehörde das weitere Vorgehen abgestimmt und Ihr zuständiger Kostenträger informiert. Sämtliche Kontaktpersonen werden ermittelt und getestet, um eine Weiterübertragung auszuschließen. Die Leitung des Rehazentrums und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf diese Situation vorbereitet und können richtig und schnell handeln.

 

Hygiene und vorbeugende Maßnahmen

Alle VAMED-Gesundheitseinrichtungen in Österreich haben entsprechend ihrem Status als Krankenanstalten und ihrer Qualitätszertifikate ein ausgezeichnetes Hygienemanagement mit entsprechendem Hygienefachpersonal. Wir verfolgen die tagesaktuelle Erkrankungsausbreitung und stehen mit den Sanitätsbehörden in ständigem Kontakt. Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unseres Personals hat für uns höchste Priorität.

Alle unsere Maßnahmen verfolgen das Ziel, eine Erregerausbreitung zu verhindern. Dieses Ziel versuchen wir in unseren Einrichtungen zu unterstützen und stellen Ihnen bei Aufnahme entsprechende Fragen. Falls nach diesen Fragen ein Verdacht besteht, werden – je nach Gesundheitszustand – weitere Maßnahmen eingeleitet und ein späterer Termin für Ihre Aufnahme vereinbart. Besonders gefährdete Patientinnen und Patienten, welche zu Hochrisikopatienten zählen, laden wir z. B. zu einem späteren Zeitpunkt ein.

 

Weitere Informationen

Haben Sie noch weitere Fragen zum Corona-Virus, wenden Sie sich an das Team unserer Einrichtung.

Zusätzliche Informationen zur Hygiene finden Sie unter:

Neben unbedingt erforderlichen Cookies verwenden wir optionale Cookies für Statistiken.
Mehr InfosAblehnenAkzeptieren

Ich möchte

Schnelleinstiege

VAMED Rehabilitation